Sie ermöglichen es der Rekurrentin durch den Abschluss des Geschäftes mit dem US-Investor einen zusätzlichen Ertrag zu erwirtschaften, ohne dass sie dadurch ihren Geschäftsbetrieb in irgendeiner Weise ändern musste und ohne dass dadurch der durch die eigentliche Geschäftstätigkeit erwirtschaftete Gewinn beeinflusst wurde. Insofern dienten die Kraftwerke der Rekurrentin im Jahre 1998 neben ihrer Funktion als Betriebsanlageliegenschaften zugleich auch als Kapitalanlageliegenschaften.