Kraftwerke zugleich als Betriebsliegenschaften dienen. Wie die Steuerverwaltung zu Recht geltend macht, lassen sich beide Funktionen bezüglich der Erträge ohne weiteres trennen: Der Ertrag aus Kapitalanlageliegenschaften entspricht dem Barwertvorteil (nach den von der Vorinstanz zugelassenen Abzügen). Der Rekurs ist demnach im Hauptpunkt abzuweisen. A 03 115 Urteil vom 3. September 2004 Dagegen an das Bundesgericht erhobene staatsrechtliche Beschwerde noch hängig. 73