Ohne über ein entsprechendes Wirtschaftsgut zu verfügen, ist es dem europäischen Vertragspartner gar nicht möglich, einen US-Investor zu finden, der zum Abschluss eines entsprechenden Geschäftes bereit ist. Das Wirtschaftsgut stellt somit gewissermassen das materielle Substrat dar, welches auf Seiten seines Eigentümers conditio sine qua non ist, damit er überhaupt den mit dem Geschäft verbundenen Barwertvorteil erzielen kann. Vorliegend besteht das Wirtschaftsgut aus den ausschliesslich im Kanton Graubünden gelegenen Kraftwerken und den mit ihnen verbundenen, aus den Konzessionen abgeleiteten Nutzungsrechten.