655 ZGB erfassten Liegenschaften, sondern darüber hinaus verschiedene Nutzungsrechte und -pflichten an ganzen Kraftwerksbetrieben der Rekurrentin. Die Nutzungsrechte und -pflichten an ihren ganzen Kraftwerksbetrieben umfassten nämlich das Recht, bestimmte Gewässer zur Stromerzeugung zu nutzen, das Recht der Nutzung der Gebäude und Anlagen hierzu, wie insbesondere Staumauer, Druckstollen, Kraftwerksanlagen mit Turbinen, Generatoren, Schaltanlagen, das Recht, erzeugten Strom in ein Netz einzuspeisen, ihre ausdrücklichen Pflichten, den Betrieb der Kraftwerksbetriebe während der Dauer der Transaktion fortzuführen sowie sämtliche Verpflichtun-