die Miete (Investor) resp. die Vermietung (Betreiber) der fraglichen Kraftwerksbetriebe bezweckt (und viceversa unter dem lease agreement). Aus finanzökonomischer Sicht handle es sich bei den Kraftwerksbetrieben eben um eine rein technisch notwendige Komponente (Basiswert, oder auch «Underlying» genannt) einer Finanztransaktion. Der Barwertvorteil, welcher aus dem Geschäft resultiere, beruhe denn aus Sicht der Akteure nicht auf gegenseitig verrechneten Leasingerträgen irgendwelcher Art, sondern sei allein darauf zurückzuführen, dass nach US-amerikanischem Steuerrecht – zumindest nach den vorliegend noch anwendbaren Normen – der US-Investor eine Steuerstundung erzielen könne.