Im Zusammenhang mit der Konzession dienen ihr die Kraftwerkanlagen als Betriebsliegenschaften. Die Steuerverwaltung stellt sich nun auf den Standpunkt, dass die Kraftwerksbetriebe durch die vorgenommene Finanztransaktion eine völlig neue Funktion erhalten, welche sie zusätzlich zu ihrer unbestrittenen Qualifikation als Betriebsliegenschaft ausserdem als Kapitalanlageliegenschaft erscheinen liessen.