Erwägungen: 1. Rekursthema bildet die Frage, ob die Vorinstanz zu Recht die Errichtung einer neuen Familienausgleichskasse per 1. Januar 2006 abgelehnt hat. Dies hängt allein davon ab, ob darin eine unzulässige Vorwirkung des neuen FZG zu erblicken ist, wie die Rekurrenten geltend machen. 2.a) Schon in der rein negativen Form, die lediglich die Anwendung des geltenden Rechtes hemmt, kann die Vorwirkung in mancher Hinsicht mit der Rückwirkung einer in Kraft getretenen Bestimmung verglichen werden. Das gilt erst recht für die positive Vorwirkung.