SBBG ausserdem die Möglichkeit besteht, Aktien an Dritte zu veräussern oder von Dritten zeichnen zu lassen. Aus einer Bundesanstalt ist somit neu im Grundsatz ein Marktteilnehmer geworden. Die Bundesbahnen stehen teilweise in Konkurrenz zu den anderen konzessionierten Transportunternehmen (vgl. Botschaft des Bundesrates, BBl. 1997 I S. 940). Insbesondere ist die Rekurrentin aber auch befugt, eine aktive Liegenschaftspolitik zu verfolgen. Auch in dieser Hinsicht wollte der Bundesrat den Bundesbahnen jenen Handlungsspielraum gewähren, «den sie für ein erfolgreiches Bestehen in einem wettbewerbsorientierten Markt benötigen» (BBl. 1997 I S. 959).