47 6/7 Jagd und Fischerei PVG 2003 haltung des Fischbestandes. Es geht mithin nicht um eine Leistung des Konzessionärs für die Nutzung der Wasserkraft, sondern um die Abgeltung fischereilicher Beeinträchtigungen, die nach dem Gesagten dem Kanton zusteht. Der Rekurs ist demnach in diesem Punkt abzuweisen. U 02 118 Urteil vom 29. April 2003 48