Jagd und Fischerei 6 Caccia e pesca 7 Fischereiregal. Abgeltung für Minderung des Fischbestandes als Folge einer Wasserrechtskonzession. – Das Fischereiregal steht ausschliesslich dem Kanton zu; daran ändert auch die Territorialhoheit der Gemeinden nichts; die Abgeltung für die Minderung des Fischbestandes, welche eine Wasserrechtskonzessionärin zu leisten hat, steht deshalb dem Kanton und nicht der Gemeinde zu.