Insbesondere sollte ihm bewusst sein, dass einige informelle telefonische Erkundigungen um freie Stellen keinen genügenden Nachweis für den Arbeitswillen des von ihm verbeiständeten Gesuchstellers erbringen können. Was zudem die Bewerbung bei den Bergbahnen betrifft, die erfahrungsgemäss im Winter viele Stellen anbieten, so kann eine Anfrage im Januar – die im Übrigen nicht einmal erwiesen ist – nicht genügen. Die Saison läuft im Dezember an; es liegt daher auf der Hand, dass im Januar die Stellen bereits besetzt sind.