Insbesondere ist bei saisonalen Tätigkeiten zu berücksichtigen, dass die Posten in der Regel vor Anlaufen der Saison besetzt werden. Eine Bewerbung, die erst dann eintrifft, wenn die Saison bereits in vollem Gange ist, ist gewöhnlich von geringem Nutzen. All diesen Anforderungen entspricht der Gesuchsteller in keiner Weise. Für die Dauer von mehreren Monaten sind zu seiner Arbeitssuche nur drei Anfragen bestätigt worden. Zudem handelt es sich auch bei diesen nicht um handfeste schriftliche Bewerbungen, sondern bloss um sehr vage telefonische, bei einer der dreien sogar bloss anlässlich eines zufälligen Treffens gestellte Anfragen.