4). 3. Die genannten Rechtsquellen äussern sich nicht dazu, was unter einer zumutbaren Vermeidung oder Verkürzung der Arbeitslosigkeit zu verstehen ist. Demgegenüber regelt Art. 17 AVIG die Frage, was dem Arbeitslosen zur Erhaltung seiner Vermitt- 43 5/6 Öffentliche Sozialhilfe PVG 2003