lungsfähigkeit als Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosentaggeldern in Sachen Arbeitssuche zuzumuten ist. Aufgrund der ähnlich gelagerten Problematik ist es gerechtfertigt, Art. 17 AVIG analog anzuwenden (VGU U 03 49, Erw. 4). 4. Angesichts dieser rechtlichen Ausgangslage stellt sich vorliegend die Frage, ob die Gemeinde dem Gesuchsteller zu Recht die öffentliche Unterstützung wegen Arbeitsverweigerung abgesprochen hat. Dies ist zu bejahen. In Konkretisierung von Art. 17 AVIG geht das Verwaltungsgericht in konstanter Rechtsprechung davon aus, dass dem Versicherten acht bis zehn persönliche Arbeitsbemühungen pro Kontrollperiode zuzumuten sind (PVG 1996 Nr. 96;