40 5/5 Öffentliche Sozialhilfe PVG 2003 Beginn einer neuen Partnerschaft auch für die Ermittlung der anrechenbaren Einkünfte bzw. der Bevorschussungspflichten gelten. b) Vorliegend ist aufgrund der Akten erstellt, dass die fälschlicherweise bzw. eindeutig verfrüht als «Konkubinat bzw. eheähnliche Lebensgemeinschaft» bezeichnete Zweierverbindung zwischen der nichtpflichtigen verheirateten Gesuchstellerin und ihrem neuen Freund bzw. Lebensabschnittspartner noch nicht jene Dauerhaftigkeit und damit Zuverlässigkeit erreicht hat, um die Geltung und Anwendbarkeit des Art. 4 Abs. 1 lit.