Die Verbundenheit und Intensität einer derart kurzen Beziehungs- und Bekanntschaftszeit vermag die gegenseitige Zuneigung sowie die elementaren Merkmale einer auf Dauer ausgerichteten Schicksalsgemeinschaft – wie sie das Institut der Ehe eben gerade darstellt – noch nicht zu ersetzen bzw. hinreichend zu erfüllen. Für eine «Lebensgemeinschaft auf Zusehen hin» spricht zudem, dass die Gesuchstellerin zunächst bewusst auf die Meldung des Nettoverdienstes ihres neuen Lebensgefährten im «Berechnungsformular» bezüglich Alimentenbevorschussung verzichtete, ohne ihn aber gegenüber der neuen Wohnsitzgemeinde im «Bevorschussungsgesuch» selbst verschweigen zu wollen.