Grosse Teile der Aktiven und Passiven der Gesellschaft wurden mit Sacheinlagevertrag vom 20. Dezember 2000 an die gleichentags neu gegründete Aktiengesellschaft übertragen. Einziges Aktivum der Gesellschaft ist die Liegenschaft Parzelle Nr. 1015 (vgl. Jahresrechnung 2001, Position 161). Diese ist aber weit über ihren Wert belehnt (vgl. Jahresrechnung 2001, Position 244). Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist die Reaktivierung der Kommanditgesellschaft durch den Beschwerdeführer ausgeschlossen. Es fehlt an der betrieblichen Infrastruktur insbesondere an Maschinen, Material und am notwendigen Kapital. Auch wenn der Beschwerdeführer formell einzelzeichnungsberechtigter un-