34 Sozialversicherung 4 Assicurazioni sociali 4 Arbeitslosenversicherung. Anspruchsberechtigung. Angestellte in leitenden Funktionen. – Personen, die ihre arbeitgeberähnliche Stellung im Betrieb beibehalten, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, weil sie nicht als vermittlungsfähig gelten; indessen ist es nicht zulässig, Angestellte in leitenden Funktionen allein deswegen generell vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung auszuschliessen, weil sie für einen Betrieb zeichnungsberechtigt und im Handelsregister eingetragen sind (E. 2, 3). –