Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation. Eigengebrauch im persönlichen Bereich ist u.a. Vervielfältigung (Barrelet/Egloff, Das neue Urheberrecht, 2. Auflage, Bern, 2000, Art. 19 Rz 8). Voraussetzung für die Zulässigkeit ist die vorgängige Veröffentlichung des Werks sowie dass die Berechtigten rechtmässigen tatsächlichen Zugang zum Werkexemplar hatten (Barrelet/Egloff, a.a.O., Art. 19 Rz 7a, 7b). Wer zum Eigengebrauch berechtigt ist, darf die dazu erforderlichen Werksexemplare auch durch Dritte herstellen lassen. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind die Personen und Institutionen, welche Geräte zur Vervielfältigung betreiben (Barrelet/Egloff, a.a.O., Art.