b) Fraglich ist, ob die Rekurrentin ein aktuelles Rechtsschutzinteresse an der Beurteilung der sich stellenden Frage hat. Im Zusammenhang mit der Frage des schutzwürdigen Interesses steht das Erfordernis der Aktualität des Interesses. Nach herrschender Rechtsauffassung ist ein schutzwürdiges Interesse nur 177 14 / 38 Verfahren PVG 2003