Rechtliches Gehör. Minimale Voraussetzungen der Anhörung bei Bussenverfügungen (Präzisierung der Rechtsprechung). – Dem Beschuldigten ist im Rahmen seiner Anhörung zu eröffnen, welche Norm er nach Ansicht der Behörde verletzt hat; zugleich ist ihm der gesetzliche Strafrahmen mitzuteilen; überdies ist er aufzufordern, seine persönlichen Verhältnisse bekannt zu geben (E. 1a-c). – Konkrete minimale Anforderungen der Anhörung (E.1d-f).