der Anlagegrenzwert (AGW) beträgt somit 5 V/m (Anhang 1 Ziff. 64 lit. c NISV). Die vier Sendeantennen verfügen über äquivalente Strahlungsleistungen (ERP) von minimal 600 W (Antenne 1D) bzw. maximal 2000 Watt (Antenne 1E_1G). Ausgehend von der höheren Sendeleistung der Antenne 1E_1G beträgt der Radius d der mehr als die Allgemeinheit Betroffenen im konkreten Fall ca. 626 m: d= (70x 2000): 5 = 626.10. Die Rekurrenten, welche lediglich rund 30 m entfernt und mit direktem Sichtkontakt zum Antennenstandort wohnen, sind im Lichte der dargelegten Legitimationsumschreibung daher ohne weiteres zur Rekurserhebung berechtigt.