14 / 35 Verfahren PVG 2003 35 Einsprache- und Rekursberechtigung bei Mobilfunkanlagen. – Einsprache- und damit auch rekursberechtigt gegen eine geplante Mobilfunkanlage sind alle Personen, die innerhalb eines Radius wohnen, in welchem die Intensität der Strahlung einen Zehntel des Anlagegrenzwer- tes (AGW) überschreitet; Formel zur Berechnung von 10 % des AGW.