Man denke etwa bei Baubewilligungen an die baupolizeilichen Beschränkungen, die im Blick auf die Nachbarschaft aufgestellt werden. Die getroffene Ordnung lässt sich auch davon leiten, dass es Aufgabe eines jeden Prozessverfahrens ist, bestrittene Rechtslagen und unsichere Rechtsansprüche durch Urteile zu klären. Sie geht von folgenden Momenten aus: – Der Rekurrent muss in einem besonders nahen Verhältnis zum angefochtenen Entscheid stehen. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn er vom angefochtenen Entscheid berührt ist und ein Interesse an seiner Aufhebung oder Änderung hat.