Es sind, mit anderen Worten gesagt, weder neue Waldbäume noch Waldsträucher eingewachsen. Die fragliche Fläche ist auch nicht mangels Pflege verwildert oder etwa aufgrund des Zeitablaufs bzw. des dynamischen Waldbegriffs zu Wald geworden. Es hat sich im Vergleich zu damals keine (positive) Veränderung der tatsächlichen Gegebenheiten zugunsten des Waldes ergeben. Auch materiell-rechtlich steht fest, dass die quantitativen und qualitativen Voraussetzungen, welche anlässlich einer Waldfeststellung für die Annahme von Wald sprechen, dieselben geblieben sind, sich mithin seit der damaligen Waldfeststellung nicht geändert oder gar verschärft haben.