So zum einen als von der ehemaligen (Stamm-)Parzelle Nr. 657 eine ebenfalls locker bestockte Teilfläche abparzelliert (neue Parzelle Nr. 1834) und gestützt auf die Zonenbestimmungen überbaut werden konnte; Teile der bereits damals vorhandenen Bestockung sind heute denn auch als Wald qualifiziert worden. Und zum andern als im Jahre 1984 östlich des bestehenden Wohnhauses ein Stall bauzonengemäss in ein Wohnhaus umgebaut werden konnte.