Gestützt darauf wurden die Flächen denn auch einer Bauzone zugewiesen. Aufgrund der damaligen Ergebnisse durften die Rekurrenten davon ausgehen und mithin darauf vertrauen, dass die talseits gelegene, mit Waldbäumen (Fichtenhochwald) bestockte Teilfläche ihrer Parzelle keinen Waldcharakter aufweise. Ihr Vertrauen wurde in der Folge Mitte der 80er Jahre von den zuständigen Behörden mehrfach bestätigt: So zum einen als von der ehemaligen (Stamm-)Parzelle Nr. 657 eine ebenfalls locker bestockte Teilfläche abparzelliert (neue Parzelle Nr. 1834) und gestützt auf die Zonenbestimmungen überbaut werden konnte;