gesuch eingereicht werden, weil damals alle Beteiligten (Eidgenössische Forstdirektion, kantonale Forstorgane, Gemeinde und Grundeigentümer) übereinstimmend davon ausgingen, es handle sich dabei, trotz in allen Teilen mit dem bergseitigen Bereich vergleichbarer Bestockung mit Jahrzehnte altem Fichtenhochwald (so erkennbar auch auf der zu den Akten gegebenen Luftbildaufnahme aus dem Jahre 1985), um Nichtwald. Gestützt darauf wurden die Flächen denn auch einer Bauzone zugewiesen.