ein Rodungsgesuch eingegeben, welches vom zuständigen EDI abgelehnt wurde. Die entsprechende Fläche wurde denn im entsprechenden Plan (nachstehend Waldkatasterplan 1978 genannt) in der Folge keiner Bauzone, sondern der Forstwirtschaftszone zugeschieden. Für die östlich des Wohnhauses sowie die talseits gelegenen Parzellenflächen musste demgegenüber kein Rodungs- 157 13 / 33 Forstwirtschaft PVG 2003 13 / 33 Forstwirtschaft PVG 2003