sowie wenn die gesetzliche Ordnung seit der Auskunftserteilung keine Änderung erfahren hat (BGE 116 Ib 185 Erw. 3c S. 187; 115 Ia 12 Erw. 4a S. 18 f. mit Hinweisen). Auf Vertrauensschutz betreffend den Waldkataster 1978 könnte sich die Rekurrentin auch dann nicht berufen, wenn seit dem vertrauensbegründenden Anlass zwischenzeitlich auf dem fraglichen Areal Wald neu eingewachsen wäre; der dynamische Waldbegriff schliesst gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Berufung auf Vertrauensschutz nach 10–15 Jahren grundsätzlich aus (BGE 116 Ib 185 Erw. 3c und 4b). d) Die damalige Eigentümerin hat im Jahre 1978 für eine Waldfläche im Halte von ca. 1560 m2 bergseits des Wohnhauses