156 Peter M. Keller, Rechtliche Aspekte der neuen Waldgesetzgebung, AJP 1993 S. 146). Sind nämlich die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes gegeben, kann der Eigentümer der Parzelle verlangen, dass diese als unbewaldet behandelt wird, auch wenn sie die Waldkriterien der Waldgesetzgebung erfüllt (vgl. unveröffentlichtes BG-Urteil i.S. G. vom 31. August 1982 Erw. 4a). In diesem Fall hätte es keinen vernünftigen Sinn, gleichwohl eine Waldfeststellung zu treffen und den Vertrauensschutz in ein nachfolgendes Rodungsverfahren zu verlagern.