Forstwirtschaft 13 Economia forestale 33 Waldfeststellung. Treu und Glauben. – Sind die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes gegeben, kann der Eigentümer einer Parzelle unter Umständen verlangen, dass diese als unbewaldet behandelt werde, selbst wenn sie die Waldkriterien der Waldgesetzgebung erfüllt (E.3a-c). – Vorausgesetzt wird aber, dass sich seit dem vertrauensbegründenden Anlass keine positive Veränderung der tatsächlichen Gegebenheiten zugunsten des Waldes ergeben hat (E. 3d, e).