Die Betriebe produzieren einerseits Güter für den Markt und erbringen gleichzeitig die übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen ohne Marktpreis, im Sinne einer Koppelproduktion. Was die Betriebsform betrifft, erachtet man den bäuerlichen Familienbetrieb als die «ideale Organisationsform» zur optimalen Erfüllung der «Multi-Funktionen» (vgl. zum Ganzen: Vallender, Wirtschaft, in Thürer/Aubert/Müller [Hrsg.], Verfassungsrecht der Schweiz, § 61, Rz. 30). Nach Art. 104 Abs. 4 BV setzt der Bund dafür zweckgebundene Mittel aus dem Bereich der Landwirtschaft und allgemeine Bundesmittel ein.