Landwirtschaft 12 Agricoltura 32 Kulturlandverminderungsabgabe. Verfassung und Bundesrecht. Unvereinbarkeit mit – Die Kulturlandverminderungsabgabe erweist sich als Ersatzabgabe als bundesrechtswidrig (E. 2). – Begriff der verfassungskonformen Auslegung (E. 3). – Die Abgabe lässt sich nicht durch eine verfassungskonforme Auslegung in eine zulässige Zwecksteuer umdeu- ten (E. 4–6).