bzw. seine Mitglieder unter der Strafandrohung von Art. 292 StGB verpflichtet werden, den Kaufvertrag für das Pistenfahrzeug mit der Gesuchstellerin binnen einer angemessenen Frist abzuschliessen. Da das Vorgehen der Gemeinde krass rechtswidrig ist, ist das vorliegende Urteil überdies vorsorglich der Regierung zu eröffnen, damit sie bei einer erneuten Missachtung der verwaltungsgerichtlichen Anordnungen die geeigneten aufsichtsrechtlichen Massnahmen ergreifen kann. In Betracht fällt dabei insbesondere die Einsetzung eines Kurators im Sinne von Art. 35 KV und Art. 97 f. GG für den Abschluss des fraglichen Rechtsgeschäf-