Der vergaberechtliche Zuschlag ist ein Vergabeentscheid, der in einem bestimmten Vergabeverfahren getroffen und nach aussen bekannt gegeben wird. Und zwar ist es der Entscheid der Vergabebehörde bzw. im Beschwerdefall des zuständigen Gerichtes, dass, mit welchem Inhalt und mit welchem Anbieter der in Frage stehende Auftrag durch Abschluss des für die Ausführung erforderlichen Beschaffungsvertrages vergeben werden soll. Davon zu unterscheiden ist der Vertragsabschluss selbst. Denn nach schweizerischem Recht hat der Zuschlag, unter Einschluss seiner Bekanntgabe, keine vertragsabschliessende Wirkung, was sich auch darin zeigt, dass der Vertragsabschluss nach dem Szenario