Voraussetzungen einer gelungenen Interessenabwägung sind aber deren Öffentlichkeit und die Möglichkeit aller Interessierten, ihre Anliegen offen und rechtzeitig in den Planungsprozess einzubringen. Sachgerechte Raumplanung verlangt also den Einbezug aller raumwirk- 26 2 /2 Politische Rechte PVG 2003