Aufgrund dieser Bestimmungen steht bereits fest, dass der von der Rekursgegnerin 2 am 24. März und 4. September 1995 beschlossene Zonenplan daher mit der Genehmigung durch die Regierung bzw. dessen Mitteilung am 9. Oktober 1996 in Kraft getreten ist. 3. a) Die Rekurrenten machen nun geltend, der Zonenplan sei wegen des Rekursverfahrens vor Verwaltungsgericht erst mit der Mitteilung jenes Urteils, somit am 21. Juni 1997, in Kraft getreten. Ihnen kann nicht gefolgt werden. Die damalige Rekurserhebung vermag nämlich am oben dargelegten