gegnerin 1 formell einen Nichteintretensentscheid gefällt hat, obwohl die Frage der Verjährung materiell-rechtlicher Natur ist und bereits von daher einen Sachentscheid voraussetzt, wie er sich aus den Erwägungen des angefochtenen Entscheides auch ergibt. Mit dieser Präzisierung ist der vorliegende Rekurs abzuweisen. R 03 74 Urteil vom 7. November 2003 132