Die Durchführung eines formellen Baubewilligungsverfahrens erscheint als geboten. Unter der Optik des Verhältnismässigkeitsprinzipes erachtet das Gericht es jedoch als angezeigt, Omnidirectional Antennen, auch wenn sie in Art. 101 Abs. 2 BG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, grundsätzlich einem vereinfachten Baubewilligungsverfahren (Reduktion der einzureichenden Baugesuchsunterlagen mit Zustimmung des Bauamtes) zu unterstellen. 126 9 /26 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2003