Nicht übersehen werden darf ferner, dass die Installation und der Betrieb einer solchen Antenne allenfalls mit Auflagen und Bedingungen (z.B. hinsichtlich der Farb- und Standortwahl, der Anordnung von Kontrollmessungen nach der Inbetriebnahme, des Sicherstellens, dass die angegebene Sendeleistung nicht überschritten wird) verbunden werden kann. Im Lichte des eben Dargelegten erhellt, dass selbst Mobilfunkanlagen und -antennen mit weniger als 6 WERP (so genannte Mikrozellen) als Bauten und Anlagen im Sinne des RPG zu qualifizieren sind.