einer grösseren Anlage in aller Regel vernachlässigbar ist, könnte sich dies infolge der absehbaren markanten Zunahme von unter Anhang 1 der NISV fallenden Sendeanlagen (so u.a. wegen der anstehenden Einführung des UMTS-Standards) in absehbarer Zeit ändern. Es gilt zudem sicherzustellen, dass künftige neue Erkenntnisse der Forschung, Erfahrungen Betroffener über die Auswirkungen solcher Anlagen allein (aber auch im Zusammenspiel mit weiteren, immissionsrechtlich relevanten Anlagen) eingebracht und unter Einbezug der Fachstellen überprüft werden können.