EJPD/BRP Erläuterungen zum RPG). Darunter können aber auch über längere Zeit ortsfest verwendete Fahrnisbauten oder sogar gesundheits- oder baupolizeilich bedeutsame Zweckänderungen von Bauten und Anlagen fallen. Die Baubewilligungsbedürftigkeit ist also nicht auf Gebäude oder gebäudeähnliche Objekte beschränkt, sondern erfasst alle baulichen Massnahmen, die sich auf die Raumordnung auswirken (BGE 104 Ib 376). Das Baubewilligungsverfahren bezweckt die Prüfung des Bauprojekts auf Übereinstimmung mit der raumplanerischen Nutzungsordnung und anderen einschlägigen Gesetzen.