9 /26 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2003 26 Baubewilligungspflicht. Mobilfunkanlage mit weniger als 6 WERP. – Auch Mobilfunkanlagen mit weniger als 6 WERP, so genannte Mikrozellen, sind als Bauten und Anlagen im Sinne des RPG zu qualifizieren; sie sind daher im Rahmen eines vereinfachten formellen Baubewilligungsverfahrens auf ihre Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht zu überprüfen.