haut) 1582.67 m ü.M., was eine Fassadenhöhe von 13.55 m ergibt. Dahinter befindet sich in steiler Hanglage direkt anschliessend der zweite Gebäudeteil (EG + 3. OG), bei dem das 3. OG um 4 m zurückversetzt ist. Beim dritten Gebäudeteil beträgt die Rückversetzung 5.5 m und beim vierten 7.4 m. Wegen des Hanggefälles entspricht das 3. OG im vordersten Gebäudeteil (1579.77 m ü.M.) der Höhe des EG des hintersten (vierten) Gebäudeteils, was bedeutet, dass zwischen ihnen drei Stockwerke liegen, die in gestaffelter Form je für sich vier Geschosse (EG + 3. OG) bilden. Aufgrund dieser Feststellungen ist aber erstellt, dass im Einzelfall weder die zulässige Gebäudehöhe laut Art.