Dieser letzteren Ansicht kann sich das Gericht nicht anschliessen. Im Gegensatz zur Messmethode der Rekurrenten ist die Gemeinde und Bauherrin mit einleuchtenden Gründen davon ausgegangen, dass einzig der von ihr bestimmte Fixpunkt im Schnittbereich zur Baulinie entlang der Oberen Strasse einen sinnvollen und aussagekräftigen Eckwert darstellt, auf den wegen der Nähe zum Strassenkörper abgestellt werden kann. Jeder tiefere Messpunkt innerhalb des gegen Nordosten abfallenden Baugeländes vermag nicht zu überzeugen, da dafür keine vergleichbar guten Bezugspunkte sprechen und der Wortlaut von Art.