9/24 Raumordnung und Umweltschutz PVG 2003 24 Ortsplanungsrevision. Baurecht. – Zur fristgerechten Anfechtbarkeit und zu den strengen Voraussetzungen für eine akzessorische Überprüfung von bereits rechtskräftigen Zonenplänen (E. 2a, b). – Zur Ermittlungsmethode für Bemessungslinie, falls das Baugelände und vorhandene Strassenniveau topografisch sehr unterschiedlich verlaufen (E. 3a, b). – Berechnungsart der Gebäudehöhe bei Terrassenhaus in Hanglage (E. 3c).