101 Abs. 2 BG überall eingehalten werden, erübrigen sich hier weitere Erörterungen zu den als verletzt bezeichneten Mass- und Messvorschriften. Mit ihren diesbezüglichen Einwänden stossen die Rekurrenten damit ins Leere. R 02 121 Urteil vom 25. März 2003 Die dagegen an das Bundesgericht erhobene staatsrechtliche Beschwerde ist am 9. Januar 2004 infolge Rückzuges als erledigt abgeschrieben worden (1P. 340/2003). 115