Korrespondenz ins Gewicht. Wie aus den entsprechenden Eingaben der Rekurrenten K. (Schreiben vom 4.7.2001, 1.9.2001 sowie 29.1.2002) eindeutig hervorgeht, waren sie über die Bedeutung und Wirkung der von ihren Nachbarn (Eigentümer des zum Abbruch vorgesehenen EFH auf Parz. 1289) mit Antrag vom 8.9.2000 iniziierten Aufzonierung bestens im Bilde. Umso erstaunlicher mutet es nachträglich an, dass sie sich – trotz der ihnen vollends bekannten Problematik – nur drei Monate später (ab 2. Mai 2002) nicht mit Planungsbeschwerde dagegen zur Wehr setzten.