Entgegen der Darstellung der Rekurrenten ist nicht ersichtlich, inwiefern diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sein sollten. Abgesehen davon, dass das Leitbild für die Gesamtrevision der Ortsplanung bereits vor 12 Jahren erstellt und bekannt gegeben wurde, seither mehrere Gebäude beidseits der Oberen Strasse nach den Baumassen der Zone für städtisches Wohnen gebaut oder renoviert wurden, und damit der Unterschied in der Nutzung und Überbaubarkeit im Vergleich zur oberhalb direkt daran angrenzenden Ortsrandzone II seit längerem für alle benachbarten Grundeigentümer erkennbar und abschätzbar war, fällt dazu weiter die seit Sommer 2001 mit den Behörden geführte